Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12. August 2026. Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen.
TW Media & Consulting by Tobias Wittmann, Nürnberg. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher.
Diese AGB sind bewusst so geschrieben, dass du sie verstehst, ohne Jurist zu sein. Sie beantworten eine Frage: Was passiert wann, und womit kannst du rechnen. Genau das ist ihr Zweck. Klare Regeln von Anfang an bedeuten weniger Abstimmung über Formalitäten und mehr Zeit für das, wofür du mich buchst: Content, der dich sichtbar macht.
1. Geltung und Rangfolge
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote und Aufträge von TW Media & Consulting by Tobias Wittmann („ich"). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB („du"), nicht an Verbraucher.
1.2 Es gilt diese Rangfolge: Zuerst die individuelle Vereinbarung in Angebot oder Auftragsbestätigung, dann diese AGB. Merkblätter, Website-Texte und sonstige Unterlagen sind Serviceinformationen und rechtlich unverbindlich.
1.3 Abweichende Bedingungen von dir gelten nur, wenn ich ihnen ausdrücklich in Textform zustimme. Mündliche Nebenabreden halten wir zur Sicherheit beide in Textform fest (E-Mail reicht).
1.4 Ein Auftrag kommt zustande, wenn du mein Angebot annimmst: durch Unterschrift oder formlos in Textform (E-Mail, WhatsApp, „Go"). Mit der Annahme gelten diese AGB.
2. So läuft ein Projekt ab
- Anfrage und Kurzbriefing
- Angebot und Freigabe
- Terminplanung und Content-Planung
- Produktion (Dreh, Schnitt, Fotos)
- Preview (Vorversion mit Wasserzeichen)
- Feedbackrunde (eine inklusive, siehe Ziffer 6)
- Freigabe, Zahlung, Final-Export und Übergabe
Eine Zahl, die du dir merken kannst: 5 Werktage. Das ist die Frist für fast alles in diesen AGB: Material liefern, Termine verschieben, Feedback geben. Werktage sind Montag bis Freitag, ohne bundesweite und bayerische Feiertage.
3. Vorlaufzeiten
Damit dein Projekt einen festen Platz in meiner Produktion bekommt, gelten ab verbindlicher Beauftragung folgende Mindestvorläufe:
- Videodreh: 10 Werktage
- Foto, Drohne, 3D/360-Rundgang: 7 Werktage
- DOOH-Projekte (z. B. Ströer): 7 Werktage
- Cut-Only (Schnitt aus deinem Material): 5 Werktage
Kürzer geht oft auch, dann als Express-Auftrag (Ziffer 10).
4. Deine Mitwirkung
4.1 Damit ich pünktlich liefern kann, brauche ich spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Abgabetermin:
- Logo und CI (Farben, Schriften), soweit noch nicht vorhanden
- Texte, Skripte, Key-Messages, Objektdaten (Exposé, Eckdaten, Besonderheiten)
- Rohmaterial in vereinbarter Form (bei Cut-Only)
- Zugänge zu den Kanälen, auf denen ich posten oder Anzeigen schalten soll
- einen festen Ansprechpartner, der Entscheidungen trifft und erreichbar ist
4.2 Beim Dreh vor Ort gilt zusätzlich: Das Objekt ist am Drehtag zugänglich, aufgeräumt und bereit. Freigaben von Eigentümern oder Mietern holst du vorab ein.
4.3 Kommt Material oder eine Entscheidung verspätet, verschiebt sich die Abgabe um die gleiche Anzahl an Tagen plus den nächsten freien Produktionsslot. Liefertermine werden verbindlich, sobald alle Unterlagen, Zugänge und (bei Einzelprojekten) die Anzahlung da sind.
5. Leistungsumfang
5.1 Was genau produziert wird (Anzahl Reels, Objektvideo, Personal Branding, Fotoumfang), halten wir vor Beginn in Angebot oder Content-Plan fest.
5.2 Keine Erfolgsgarantie: Ich liefere professionelle Produktion, Strategie und Best Practices. Reichweite, Leads oder Abschlüsse hängen von Faktoren ab, die niemand seriös garantieren kann, und sind deshalb nicht geschuldet.
5.3 Werbebudgets (Meta, Google und andere Plattformen) zahlst du immer direkt an die Plattform. Sie sind nie Teil meines Honorars und laufen nie über meine Rechnung.
6. Feedback und Freigabe
6.1 Nach der Preview hast du 5 Werktage Zeit für Feedback oder Freigabe. Meldest du dich in dieser Zeit nicht, gilt die Version als freigegeben. Das schützt uns beide vor Projekten, die ewig offen bleiben. Auf diese Wirkung weise ich in der Preview-Nachricht jeweils gesondert hin.
6.1a Die Freigabe, auch die nach Ziffer 6.1 fingierte, gilt als Abnahme im Sinne von § 640 BGB.
6.2 Eine Feedbackrunde ist inklusive. Damit ist Feinschliff gemeint: Textanpassungen, kleinere Schnitt- oder Timingänderungen, eine andere Musik.
6.3 Jede weitere Runde berechne ich mit 95 € pro Stunde. Ein neues Konzept nach bereits freigegebenem Konzept ist ein neuer Auftrag. In beiden Fällen sage ich dir vorher Bescheid: Kosten entstehen nie ohne Ankündigung.
7. Laufende Zusammenarbeit (Retainer)
7.1 Leistung: Ein Drehtag pro Monat bei dir vor Ort plus der im Content-Plan vereinbarte Output. Deinen fertigen Content bekommst du innerhalb von 10 Werktagen nach dem Drehtag.
7.2 Monatsbindung: Die Leistungen gehören zum jeweiligen Monat. Nicht abgerufene Leistungen verfallen mit Monatsende und werden nicht angespart. Ausnahmen regelt nur Ziffer 7.3.
7.3 Drehtag verschieben: Bis 5 Werktage vorher kostenfrei, ein neuer Termin pro Drehtag. Sagst du kurzfristiger ab, verfällt der Drehtag; dein Monatsbeitrag bleibt unberührt. Dir bleibt der Nachweis offen, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ausnahme: einmal pro 6 Vertragsmonate holen wir auch einen kurzfristig geplatzten Drehtag nach, egal aus welchem Grund, ohne Nachweis und ohne Diskussion. Danach gilt wieder die Regel.
7.4 Zahlung: Der Monatsbeitrag ist im Voraus fällig, erstmals bei Vertragsbeginn, danach jeweils zum 1. des Monats. Der Einzug läuft bequem per SEPA-Lastschrift, du musst an nichts denken. Die Vorabankündigung des Einzugs (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Kalendertag vor der Belastung; dafür genügt die Rechnung, der Vertrag oder eine Nachricht in Textform. Zusatzleistungen (z. B. Zusatzvideos, Extra-Drehtage, Korrekturstunden) ziehe ich mit der nächsten Lastschrift ein und kündige sie mit derselben Frist an.
7.5 Zahlungsstörung: Ist ein Monatsbeitrag trotz Erinnerung offen, ruht die Produktion (Dreh, Schnitt, Veröffentlichung), bis er ausgeglichen ist. Vertragslaufzeit und Zahlungspflicht laufen weiter. Kosten einer von dir zu vertretenden Rücklastschrift trägst du.
7.6 Laufzeit und Kündigung: Erstlaufzeit 6 Monate, in dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer Seite in Textform gekündigt wird.
7.7 Preisanpassung: Frühestens zum Ende der Erstlaufzeit, danach höchstens einmal pro Jahr, jeweils mit mindestens 2 Monaten Ankündigung in Textform. Erhöhe ich den Preis, kannst du außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
7.8 Collab-Posts: Beiträge veröffentlichen wir, wo es inhaltlich passt, als Instagram-Collab zwischen deinem und meinem Kanal. Davon profitierst du doppelt: zusätzliche Reichweite über mein Netzwerk und ein sichtbarer Qualitätsnachweis für deine Marke. Möchtest du das für einzelne Beiträge oder generell nicht, genügt ein kurzer Hinweis.
8. Einzelprojekte
8.1 Zahlung: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 50 % bei Freigabe (spätestens mit Freigabefiktion nach Ziffer 6.1). Die finalen Dateien ohne Wasserzeichen übergebe ich nach Eingang der Restzahlung.
8.2 Terminreservierung: Dein Produktionstermin ist verbindlich reserviert, sobald die Anzahlung eingegangen ist.
8.3 Verschieben und Absagen: Bis 5 Werktage vor dem Termin kannst du einmal kostenfrei verschieben; die Anzahlung wandert auf den neuen Termin. Bei späterer Absage oder erneuter Verschiebung behalte ich die Anzahlung als Ausfallpauschale ein, weil der Tag für andere Kunden blockiert war. Dir bleibt der Nachweis offen, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits angefallene Fremdkosten (Models, Locations, Genehmigungen) werden zusätzlich 1:1 weiterberechnet.
8.4 In echten Ausnahmefällen (z. B. Unfall, Krankenhaus) finden wir eine faire Lösung; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
9. Cut-Only und Remote-Schnitt
9.1 Du lieferst das Rohmaterial vollständig und in der vereinbarten Qualität über einen vorher festgelegten Transferweg. Geschuldet ist die fachgerechte Bearbeitung des von dir gelieferten Materials. Qualitätsgrenzen, die bereits im Ausgangsmaterial angelegt sind (Belichtung, Schärfe, Bildstabilität, Ton, Auflösung), sind keine Mängel meiner Leistung. Wo ich solche Grenzen vor Beginn erkenne, sage ich dir Bescheid, bevor ich anfange.
9.2 Du bekommst eine Schnittfassung als Preview, dazu die Feedbackrunde nach Ziffer 6. Die finalen Dateien liefere ich nach Freigabe im vereinbarten Format.
9.3 Ich arbeite mit lizenzfreier oder lizenzierter Musik, damit du auf der sicheren Seite bist. Die Lizenzen gelten für Online und Social Media; für TV, DOOH oder Kino können Zusatzlizenzen nötig sein (Ziffer 13.10). Vertonst du eine gelieferte Fassung selbst neu, zum Beispiel mit einem Sound aus der Instagram- oder TikTok-Mediathek, liegt die Lizenzverantwortung dafür bei dir; die dortigen Musikbibliotheken sind für gewerbliche Nutzung in der Regel nicht freigegeben.
10. Express und Wochenende
- Express-Lieferung innerhalb 48 Stunden: plus 25 %
- Express-Lieferung innerhalb 24 Stunden: plus 50 %
- Produktion an Wochenenden und Feiertagen: plus 50 %
11. Reisekosten
- Bis 30 km um Nürnberg: inklusive
- Darüber: 0,35 € pro km plus 40 € pro Stunde Reisezeit
- Ganzer Reisetag: 450 € pauschal
- Hotel und Spesen: nach Beleg
Für Projekte im Ausland (z. B. Schweiz) vereinbaren wir Reise- und Übernachtungskosten vorab im Angebot.
12. Wetter, Drohne und Ausfall
12.1 Wetter: Außenproduktionen sind wetterabhängig. Als Wettergrund zählt nur eine Lage, die eine Außenproduktion objektiv unmöglich oder unzumutbar macht (z. B. Starkregen, Sturm, amtliche Unwetterwarnung); trübes Licht oder bloße Bewölkung reichen nicht. Ob das der Fall ist, richtet sich nach der Wetterprognose, die Entscheidung treffen wir gemeinsam spätestens 48 Stunden vorher. In diesem Fall verschieben wir den Termin einmalig kostenfrei. Eine Wetterverschiebung ersetzt nicht die Fristen nach Ziffer 7.3 bzw. 8.3: Wird ein Termin aus einem anderen Grund abgesagt oder verschoben und lag zu diesem Zeitpunkt objektiv keine entsprechende Wetterlage vor, gilt die dort geregelte Frist mit ihren Folgen. Optional buchbar: Flex-Upgrade (150 €) mit zwei reservierten Folgetagen, entschieden wird kurzfristig nach Wetterlage.
12.2 Drohne: Geflogen wird nur bei legalen und sicheren Bedingungen. Bei Flugverbot oder Wetterproblemen liefere ich eine Alternative (z. B. andere Perspektiven). Gebühren für Genehmigungen trägst du.
12.3 Mein Ausfall: Falle ich aus Gründen aus, die ich nicht zu vertreten habe (z. B. Krankheit, Unfall, Ausfall wesentlicher Technik, behördliche Anordnung), biete ich schnellstmöglich einen Ersatztermin an. Deine Zahlungspflicht für nicht erbrachte Leistungen entfällt selbstverständlich. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht; die Haftungsregelung in Ziffer 21 bleibt unberührt.
13. Nutzungsrechte
Der Grundgedanke in einem Satz: Du baust dir eine eigene Content-Bibliothek auf, die dir dauerhaft gehört, und wir halten fest, wofür genau, damit später niemand raten muss. Welche Stufe für deinen Auftrag gilt, steht im Angebot.
13.1 Basis-Lizenz (in jedem Paket enthalten). Du erhältst ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am fertigen Content für deine eigene Vermarktung. Enthalten sind alle digitalen Nutzungen:
- deine Website und deine Landingpages
- deine Social-Media-Kanäle, einschließlich Stories, Reels und Kurzvideoformaten
- Immobilienportale (z. B. ImmoScout24, Immowelt) und Objektseiten
- digitale Exposés, PDF-Unterlagen und Präsentationen
- digitale Werbeanzeigen (Meta, Google, LinkedIn, TikTok und vergleichbare Plattformen)
- E-Mail, Newsletter, Messenger und Kundenkommunikation
- Bildschirmflächen in deinen eigenen Geschäftsräumen (z. B. Schaufenstermonitor)
Dieses Recht bleibt dir auch nach dem Ende unserer Zusammenarbeit dauerhaft erhalten.
13.2 Erweiterte Lizenz (Netzwerk und Offline, gegen Zusatzvergütung). Nicht in der Basis-Lizenz enthalten und jederzeit dazubuchbar sind:
- Weitergabe an den Objekteigentümer, Verkäufer oder Bauträger zur Nutzung auf dessen eigenen Kanälen
- Weitergabe an ein Franchise- oder Maklernetzwerk, eine Zentrale oder einen Verband
- gedruckte Exposés, Flyer, Anzeigen in Print-Medien
- Digital-out-of-Home und Außenwerbung (z. B. Ströer), Plakat, Fahrzeugbeklebung
- Messe, Fremdveranstaltung, Ausstellung
- Fernsehen, Streaming-Werbung, Kino
Sprich mich einfach an, wenn du eine dieser Nutzungen brauchst. Ich sage dir den Preis vorher, er hängt vom Umfang ab. Ohne diese Erweiterung sind die genannten Nutzungen nicht gestattet.
13.3 Exklusiv-Lizenz (Sonderfall, gegen Zusatzvergütung). Auf Wunsch räume ich dir ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. In diesem Fall darf ich den betreffenden Content selbst nicht mehr verwenden, auch nicht als Referenz, im Portfolio oder im Showreel. Weil damit ein Teil meiner eigenen Sichtbarkeit entfällt, ist die Exklusivität gesondert zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung in Textform sind alle eingeräumten Rechte einfache Nutzungsrechte.
13.4 Zahlung als Bedingung. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung. Bei laufenden Partnerschaften entstehen die Rechte an den Inhalten eines Vertragsmonats mit dem vollständigen Eingang des Monatsbeitrags für diesen Monat. Vor Eintritt dieser Bedingung ist jede Veröffentlichung nur mit meiner Zustimmung erlaubt. Gerätst du mit einer Zahlung in Verzug, kann ich die Nutzungsrechte an den davon betroffenen Inhalten widerrufen; Rechte an bereits vollständig bezahlten Inhalten bleiben davon unberührt.
13.5 Weitergabe an Dritte. Jede Weitergabe an Dritte zur Nutzung auf deren eigenen Kanälen fällt unter Ziffer 13.2 und braucht meine vorherige Zustimmung in Textform. In aller Regel ist das ein kurzer Anruf und ein Ja. Zwei Bedingungen gelten dabei immer: Mein Urheber-Credit bleibt am Content, und wenn Werbebudget auf ein Video läuft, stimmen wir das einmal vorher ab. Nicht als Weitergabe gilt die Nutzung durch deine eigenen Mitarbeitenden für deine Vermarktung sowie die Übermittlung an Dienstleister, die ausschließlich in deinem Auftrag und auf deinen Kanälen veröffentlichen.
13.6 Bearbeitung. Zuschnitte und Formatanpassungen (z. B. Story-Crop, Wechsel des Seitenverhältnisses), Untertitel und das Ergänzen deines Logos sind erlaubt. Inhaltliche Umschnitte, Umvertonungen, das Zusammenführen mit fremdem Material und KI-gestützte Veränderungen des Contents nur mit meiner Zustimmung. Hintergrund ist nicht Kontrolle, sondern Qualität: der Content trägt meinen Namen mit.
13.7 Kein KI-Training. Die Nutzung der Inhalte zum Training, zur Entwicklung, zum Feintuning oder zur Validierung von Systemen der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens ist nicht Gegenstand der eingeräumten Rechte, weder durch dich noch durch von dir beauftragte Dritte. Ich behalte mir die Rechte des Text- und Data-Minings nach § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich vor.
13.8 Urhebernennung. Ich bleibe Urheber des Contents (§ 13 UrhG). Wo eine Nennung üblich und technisch möglich ist, insbesondere bei Weitergabe nach Ziffer 13.2 und 13.5, bleibt der Credit erhalten. Auf deinen eigenen Kanälen nach Ziffer 13.1 verlange ich keine Nennung.
13.9 Rechtsnachfolge. Die Rechte aus Ziffer 13.1 gehen auf einen Erwerber deines Unternehmens oder deines Maklerbetriebs über, wenn du mir den Übergang in Textform anzeigst. Ein Verkauf, eine Vermietung oder eine Unterlizenzierung des Contents als eigenständiges Produkt ist in keiner Stufe gestattet.
13.10 Lizenzen Dritter. Musik-, Stock- und Schriftlizenzen sowie Model-Releases decken standardmäßig Online und Social Media ab, also den Umfang der Basis-Lizenz. Für Nutzungen nach Ziffer 13.2, insbesondere Print, DOOH, TV und Kino, sind zusätzliche Lizenzen und gegebenenfalls ein Zusatzhonorar für abgebildete Personen erforderlich. Die Kosten trägst du, ich nenne sie dir vorher.
13.11 Rohmaterial bleibt mein Eigentum und wird nicht übergeben. Eine Herausgabe ist gegen gesonderte Vergütung möglich, wenn wir das vereinbaren. Mit der Herausgabe von Rohmaterial ist keine Rechteeinräumung über die vereinbarte Stufe hinaus verbunden.
13.12 Freistellung. Für alle Inhalte, Daten, Objekte und Personen, die du beisteuerst oder für den Dreh zugänglich machst, stellst du sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen, Freigaben und Rechte vorliegen (Eigentümer, Mieter, abgebildete Personen, fremdes Bild- und Textmaterial, Markenzeichen). Werden gegen mich Ansprüche Dritter erhoben, weil das nicht der Fall war, stellst du mich davon frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit ich die Rechtsverletzung selbst zu vertreten habe.
14. Referenz und Portfolio
14.1 Ich darf fertige Arbeitsergebnisse als Referenz zeigen: auf meiner Website, meinen Social-Media-Kanälen, in Angeboten und im Showreel. Dabei gilt: Ich veröffentliche ein Objekt nie vor dir.
14.2 Möchtest du das für ein bestimmtes Objekt nicht (Diskretionsverkauf, Persönlichkeitsrechte), genügt ein kurzer Hinweis je Objekt, dann bleibt es draußen.
15. KI-Staging und Visualisierungen
15.1 KI-Staging, virtuelles Homestaging und Visualisierungen zeigen Gestaltungsmöglichkeiten, nicht den Ist-Zustand des Objekts.
15.2 Kennzeichnung nach dem EU AI Act (Art. 50): Inhalte, die ich mit KI erzeuge oder wesentlich verändere und die echt wirken können, liefere ich dir gekennzeichnet aus: mit Hinweis in der Übergabe und, soweit technisch möglich, in den Metadaten der Datei. Auf Wunsch zusätzlich mit sichtbarer Kennzeichnung im Bild.
15.3 Die Kennzeichnung gegenüber Interessenten bei der Veröffentlichung (z. B. „digital möbliert", „Visualisierung" im Exposé oder Inserat) ist deine Aufgabe als Vermarkter. Werden gegen mich Ansprüche erhoben, weil du diese Kennzeichnung unterlassen oder entfernt hast, stellst du mich davon frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
15.4 Aussagen zu Maßen, Zustand und Ausstattung des Objekts bleiben in deiner Verantwortung.
16. Videomodel
16.1 Buchung: Der Einsatz eines Videomodels ist ein Zusatzpaket. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Aufpreis 350 € pro Video, zusätzlich zu den Paketpreisen.
16.2 Verfügbarkeit: Die Buchung läuft über mich. Fällt ein Model kurzfristig aus (z. B. Krankheit), schlage ich ein Ersatzmodel vor oder wir verschieben den Dreh. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht; die Haftungsregelung in Ziffer 21 bleibt unberührt.
16.3 Nutzung: Für Aufnahmen mit Model gilt Ziffer 13 mit der Einschränkung: Nutzung nur für die vereinbarten Zwecke, keine Weitergabe an Dritte, keine eigenständige weitere Verwendung des Models außerhalb der Produktion. Der Umfang richtet sich zusätzlich nach dem jeweiligen Model-Release; ich sage dir vor der Buchung, was es abdeckt.
16.4 Absage: Bei Absage unter 72 Stunden vor Drehbeginn werden die Modelkosten in voller Höhe fällig, unabhängig von einem Ersatztermin.
16.5 Sonderwünsche (z. B. ein bestimmtes Model) können Zusatzkosten auslösen; die vereinbaren wir vorher.
17. Datenhaltung und Archiv
17.1 Standard: Alle Projektdaten (Endvideos, Schnittdateien, Rohmaterial) speichere ich nach Übergabe der finalen Dateien 90 Tage kostenlos. Danach werden sie gelöscht, sofern keine Archivierung gebucht ist.
17.2 Archiv-Optionen: Standard-Archiv, 12 Monate pro Projekt, 79 € pro Projekt und Jahr. Archiv-Flatrate, alle Projekte eines Kunden, 12 Monate, 290 € pro Jahr.
17.3 Abruf und Nachschnitt: Archivierte Projekte kannst du während der Laufzeit jederzeit abrufen. Nachschnitte laufen zu den vereinbarten Konditionen (z. B. 95 € pro Stunde oder Pauschale).
17.4 Ohne Archiv: Nach Ablauf der 90 Tage besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung. Sind Daten zufällig noch vorhanden, ist eine Wiederherstellung gegen Servicegebühr ab 150 € möglich.
17.5 Haftung: Archivierung erfolgt auf professionellen Speichermedien nach bestem Wissen. Eine Garantie für dauerhafte Verfügbarkeit gibt es nicht; ab Übergabe der finalen Dateien bist du für deine eigene Datensicherung verantwortlich.
18. Lead-Booster Option
18.1 Qualifizierter Lead: Ein vollständig ausgefülltes Kontaktformular aus einer von mir erstellten und verwalteten Kampagne (z. B. Meta Ads) mit Vor- und Nachname, gültiger Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und eindeutigem Bezug zur beworbenen Immobilie oder Dienstleistung.
18.2 Nachweis: Erfassung und Auswertung laufen über die eingesetzten Werbeplattformen (z. B. Meta Ads Manager); diese Auswertungen gelten als Nachweis.
18.3 Vergütung: 50 € netto pro qualifiziertem Lead, zusätzlich zum Paketpreis, Abrechnung monatlich.
18.4 Keine Garantie: Geschuldet ist die professionelle Durchführung der Kampagnen, nicht eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Leads.
19. Preise und Zahlung
19.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Bei Leistungen an Unternehmen im Ausland (z. B. Schweiz) richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach dem Empfängerort; die Rechnung weist das entsprechend aus.
19.2 Rechnungen sind, soweit nicht anders geregelt (Retainer: Ziffer 7.4, Einzelprojekte: Ziffer 8.1), innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
19.3 Mit Ablauf dieser Frist trittst du ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt berechne ich Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt möglich, ebenso dein Nachweis eines geringeren.
19.4 Aufrechnen kannst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
20. Vertraulichkeit, Zugänge und Datenschutz
20.1 Zugangsdaten, die du mir für die Zusammenarbeit gibst, behandle ich vertraulich, nutze sie nur für die vereinbarte Arbeit und lösche sie nach Vertragsende.
20.2 Beide Seiten behandeln Konditionen, Angebote und Vertragsinhalte vertraulich. Was wir vereinbaren, bleibt zwischen uns.
20.3 Kanalzugänge bei festen Partnerschaften: Sieht eine feste Partnerschaft die monatliche Kanal-Auswertung vor, stellst du dafür lesenden Insights-Zugriff auf die vereinbarten Kanäle bereit, zum Beispiel als Partner- oder Analyst-Rolle im jeweiligen Business Manager oder als Collaborator-Zugang, ohne dass du ein Passwort weitergeben musst.
20.4 Werbekonto-Zugriff: Ist zusätzlich der Aufbau von Zielgruppen für spätere Werbeanzeigen vereinbart, richtest du dafür Zugriff auf ein Werbekonto mit Werbetreibenden-Rechten ein, beschränkt auf dieses Konto. Ich nutze diese Zugänge ausschließlich für unsere Zusammenarbeit, gebe sie nicht an Dritte weiter, und du kannst sie jederzeit widerrufen. Aufgebaute Zielgruppen und Daten bleiben dein Eigentum.
20.5 Rollen im Datenschutz: Für die Produktion selbst (Dreh, Schnitt, Bildbearbeitung) bin ich datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich. Verarbeite ich dagegen personenbezogene Daten für dich und nach deinen Weisungen, bin ich Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Das betrifft insbesondere:
- die Betreuung deiner Social-Media-Kanäle und den Insights-Zugriff nach Ziffer 20.3
- den Werbekonto-Zugriff und den Aufbau von Zielgruppen nach Ziffer 20.4
- die Erfassung und Weitergabe von Kontaktdaten aus Kampagnen nach Ziffer 18 (Lead-Booster)
20.6 Auftragsverarbeitungsvertrag: Für die in Ziffer 20.5 genannten Fälle schließen wir vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er liegt dem Angebot oder dem Vertrag als eigene Anlage bei und geht diesen AGB in Datenschutzfragen vor. Kommt ein solcher Vertrag nicht zustande, erbringe ich die betroffenen Leistungen nicht; die übrigen Leistungen bleiben davon unberührt.
20.7 Daten aus Aufnahmen: Personen, die bei einem Dreh erkennbar aufgenommen werden sollen, informierst du vorab und holst die erforderlichen Einwilligungen ein (siehe auch Ziffer 13.12). Zufällig aufgenommene unbeteiligte Personen entferne ich auf deinen Hinweis oder von mir aus, soweit das technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
21. Haftung
21.1 Ich hafte unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
21.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die du vertrauen darfst), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
21.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Erfüllungsort für meine Leistungen und Zahlungsort ist Nürnberg.
22.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands wird diese Vereinbarung zusätzlich im jeweiligen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten.
22.4 Ereignisse höherer Gewalt, die keine Seite zu vertreten hat (z. B. Naturereignisse, Streik, Epidemie, behördliche Anordnung, großflächiger Ausfall von Strom- oder Kommunikationsnetzen), befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die betroffene Seite informiert die andere unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen, kann jede Seite den betroffenen Auftrag in Textform beenden; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
22.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.